#9 Feuer unterm Dach

Shownotes

Ein Akku brennt. Eine Zigarette glimmt. Und plötzlich steht der Dachstuhl in Flammen. Wer haftet, wenn’s brennt – und was darf in Keller, Garage oder Wohnung überhaupt gelagert werden?

In dieser Folge von Mietschlau & Kurzweil sprechen Zijad und Bodo über die juristischen und praktischen Folgen von Bränden in Mietobjekten. Sie berichten von wahren Fällen, erläutern die häufigsten Brandursachen und erklären, welche Rechte und Pflichten Mieterinnen, Vermieterinnen – und Versicherungen – im Ernstfall haben.

**Shownotes: ** *Pflichten & Haftung von Mieterinnen **

  • Aufzählungs-TextObhutspflicht: Mieter müssen die Mietsache vor Schäden schützen – z. B. keine laienhaften Elektroinstallationen.
  • Haftung auch für Dritte, wenn der Schaden bei „Gebrauch der Mietsache“ entsteht.
  • Akkubrand = bekannte Gefahr: Wer Lithium-Ionen-Akkus falsch nutzt, handelt womöglich fahrlässig.

_(KG Berlin, Hinweisbeschluss vom 11.01.2024 – 8 U 24/22, NJW-RR 2024, 764) _

**Pflichten des Vermieters beim Brandschutz **

  • Aufzählungs-TextGebäude müssen den baupolizeilichen Vorschriften entsprechen – andernfalls droht: Schadensersatz, Mietminderung oder sogar Strafverfahren
  • Aufzählungs-TextPflicht zur Ausstattung mit Rauchwarnmeldern (z. B. Hessen: § 14 HBO)
  • Flucht- und Rettungswege: Mindestbreite 100 cm bei Gebäuden mit mehr als 2 Wohnungen (§ 36 HBO + DIN 18065)
  • Feuerlöscher sind nur in bestimmten Fällen vorgeschrieben (z. B. laut Baugenehmigung oder behördlicher Anordnung)
  • Ordnungsverfügung bei Brandschutzmängeln: VG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2009 – 25 K 7918/08, BeckRS 2009, 41327

**Mietvertrag & Hausordnung **

  • Aufzählungs-TextFehlender Brandschutz = Sachmangel → Mietminderung möglich
  • Lagerung gefährlicher Stoffe:
  • Flüssiggas (z. B. Propangasflaschen) ist in Wohnungen nur begrenzt und unter Sicherheitsvorkehrungen erlaubt.
  • Einschränkungen durch Hausordnung sind zulässig: AG Fürstenwalde, Urteil vom 19.03.2009 – 12 C 379/08, BeckRS 2013, 10495

**Versicherungsschutz **

  • Aufzählungs-TextWohngebäudeversicherung (Eigentümer): Deckt Schäden an Wänden, Dach, Fenstern usw.

  • Standard: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel

  • Optional: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Schneedruck, Vulkanausbruch etc.

  • Aufzählungs-TextHausratversicherung (Mieter): Ersetzt persönliche Gegenstände bei Brandschäden.

  • Private Haftpflichtversicherung: Unverzichtbar – schützt vor hohen Regressforderungen bei Verursachung des Feuers.

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