#6 Geht’s noch? Spielregeln für die Mieterhöhung
Shownotes
In dieser Folge von Mietschlau & Kurzweil wird’s ernst – wir sprechen über die Spielregeln für Mieterhöhungen. Denn: Wenn das Zuhause plötzlich teurer wird, fragen sich viele Mieter:innen zu Recht: Geht’s noch?!
Wir klären, welche Arten von Mieterhöhungen es gibt, wann und wie Vermieter die Miete erhöhen dürfen – und was definitiv nicht geht. Dabei schauen wir uns echte Fälle an: zum Beispiel eine Mieterhöhung im Neubau, die zu finanziellen Engpässen führt, oder ein abgelehntes Erhöhungsverlangen, weil es nicht dem Mietspiegel entspricht.
**Shownotes: **
**1. Mieterhöhung nach Vereinbarung Staffel, § 557a BGB **
- Schriftliche Vereinbarung
- Zeitraum und Geldbetrag
- Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben
- Nicht: zusammen mit anderen Mieterhöhungen
**Index, § 557b BGB **
- Vom Statistischen Bundesamt ermittelter Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland
- Schriftliche Vereinbarung
- Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben
- Ausnahme Modernisierungsmieterhöhung
- Modernisierungsmieterhöhung nur unter den Voraussetzungen des 557b Abs. 2 S. 2 BGB
- "upwards only" unzulässig - LG Berlin II Hinweisbeschluss vom 20.6.2024, 67 S 83/24
- Nicht zusammen mit Vergleichsmieterhöhung
**2. Mieterhöhung nach Gesetz **
**Vergleichsmiete ** _ Vermieter kann Zustimmung zur Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, § 558 _
- übliche Entgelte, die in der Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage unter Berücksichtigung des energetischen Zustands in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert worden sind
- Ausstattungsmerkmale sind auch dann zu berücksichtigen, wenn der Mieter sie selbst geschaffen oder die Kosten der Anschaffung getragen hat, sofern den Vermieter die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht trifft - LG Berlin, Beschluss vom 11.08.2020, 67 S 140/20
- Die von „Mietpreis Check24" ermittelte Miete legt nur Neuvertragsmieten zugrunde. Sie ist kein taugliches Begründungsmittel - LG München I, Beschluss vom 03.09.2018, 14 S 5672/18
- Miete seit 15 Monaten unverändert
- Ausnahme Modernisierungsmieterhöhung
- Kappungsgrenze 20 %/15 %
_Textform _
- Aufzählungs-Texterklären und begründen
_Mietspiegel _
_Auskunft aus Mietdatenbank
Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
min. 3 Vergleichswohnungen _
_Nach Zustimmung, erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens fällig
Ohne Zustimmung bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens, kann/muss Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen _
**Mieterhöhung nach Modernisierung **
- Mieterhöhung nach im Gesetz aufgeführten Modernisierungsmaßnahmen, § 559
- Keine Mieterhöhung für Erhaltungsmaßnahmen
- Keine Erhöhung bei unzumutbarer Härte
- Kappungsgrenzen
- 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten
- 3 Euro je Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren
- 2 Euro je Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahre bei Miete unter 7 Euro
- 0,50 Euro je Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren (Heizungsanlage)
- Textform
- Erhöhung auf Grund der entstandenen Kosten berechnet und entsprechend den Voraussetzungen der §§ 559 und 559a erläutert
Neuer Kommentar