#5 Endstation – Wenn der Mieter in der Wohnung stirbt
Shownotes
Was passiert eigentlich mit einer Mietwohnung, wenn der Mieter stirbt? Wer darf rein, wer muss zahlen, und warum sollte man besser nicht eigenmächtig räumen? In dieser Folge hört ihr, warum ein Mietvertrag nicht einfach mit dem Tod endet, was es mit dem Erbschein auf sich hat und welche skurrilen Fälle Gerichte bereits beschäftigt haben. Spannend, informativ – und garantiert nicht lebensfremd!
Urteile
Ein Vermieter, der eine Wohnung durch verbotene Eigenmacht in Besitz nimmt, muss ein aussagekräftiges Verzeichnis der verwahrten Gegenstände aufstellt und deren Wert schätzen lassen (BGH, Urteil vom 14. 07. 2010, VIII ZR 45/09).
Erben schulden keine Sonderreinigung, da der Tod eines Wohnraummieters ein außerhalb der vertraglichen Pflichtenlage eintretendes Ereignis ist (LG Berlin, Beschluss vom 05.10.2021, 66 S 7/21 WuM 2021, 671).
Neuer Kommentar