#4 Rotlichtalarm. Gewerbe in der Nachbarwohnung

Shownotes

Du arbeitest von zu Hause? Super! Aber was, wenn dein Nachbar plötzlich auch „von zu Hause arbeitet“ – und zwar mit Kundenverkehr rund um die Uhr? In dieser Folge von Mietschlau & Kurzweil klären wir, welche Gewerbe in der Mietwohnung erlaubt sind, wann der Vermieter nein sagt und ob man für Stöhn- und Quietschgeräusche eigentlich die Miete mindern kann. Ein Mietrechtsthriller mit skurrilen Urteilen und Aha-Momenten.

**Minderung **

0 % Lärmbelästigung durch eine Bäckerei unter der Wohnung (LG Berlin, 21.11.2002, 67 S 102/02, GE 2003, 392).

0% subjektive Störung durch Türsummer eines Bordells - LG Berlin, 21.04.2008, 63 S 210/07 GE 2009, 453

9,5 % Lärmbelästigung durch ein Büro oberhalb der Wohnung; vor allem nach 22 Uhr (AG Potsdam, 12.07.2001, 26 C 82/01, GE 2002, 402).

10% allein Vorhandensein eines Bordells mit der Möglichkeit, im Treppenhaus den Kunden zu begegnen, rechtfertigt Minderung (LG Berlin, GE 1995, 1133).

10 % Stöhn- und Quietschgeräusche aus Bordellbetrieb (AG Neukölln, 9.03.2007, 5 C 141/06, GE 2008, 606).

30 % Belästigung durch ein Bordell im Haus (AG Charlottenburg, 11.08.1988, 18 C 612/87, MM 1988 Nr. 12).

37 % Lärmbelästigung durch eine Gaststätte und eine Imbissstube unterhalb der Wohnung (AG Rheine, 30.10.1984, 14 C 420/84, WuM 1985, 260).

**Betriebskosten **

Wohnungsmieter darf nicht mit Mehrkosten belastet werden (Grundsteuer), die durch eine gewerbliche Nutzung entstehen (AG Erfurt, Urteil vom 3.5.2010 -13 C-1373/09, WuM 2011, 564).

**Steuerrecht **

Aufwendungen für einen in die häusliche Sphäre eingebundenen Raum, der sowohl zur Erzielung von Einnahmen als auch zu privaten Wohnzwecken eingerichtet ist und entsprechend genutzt wird, können weder insgesamt noch anteilig als Betriebsausgaben berücksichtigt werden (BFH, Urt. v. 8.9.2016 – III R 62/11, DStR 2016, 210).

**Öffentliches Recht **

Bordelle und bordellartige Betriebe sind in Wohngebieten nicht zugelassen (VGH Mannheim, Urt. v. 13.02.1998, 5 S 2570/96, NVwZ-RR 1998).

Abwehr von „Medizintouristen“ in Mietwohnungen über das Zweckentfremdungsrecht (BayVerfGH, Entscheidung v. 16.8.2017 – Vf. 8-VI-16, NVwZ-RR 2017, 993).

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