#2 High Society. Hilfe, mein Nachbar kifft!

Shownotes

Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis teilweise legal – und manch ein Balkon duftet plötzlich nicht mehr nur nach Lavendel. Aber was, wenn der Rauch eher nach Ärger riecht? Darf der Nachbar auf dem Balkon kiffen? Muss der Vermieter eingreifen? Und was, wenn im Balkonkasten statt Tomaten plötzlich was anderes wächst? Wir klären die rechtlichen Feinheiten und erzählen euch, wie ein kiffender Kellerbesetzer für Aufsehen sorgte.

Shownotes: Die Schuldhaftigkeit der dem Wohnraummieter zur Last gelegten Pflichtverletzung ist eine Kündigungsvoraussetzung. Die Beweislast dafür obliegt dem Vermieter (LG Berlin II, Urteil vom 5.3.2024 – 67 S 179/23, BeckRS 2024).

Stört ein rauchender Mieter, kann ein beeinträchtigter Mieter vom Vermieter Mangelbeseitigung verlangen (AG Bremen Urteil vom 17.5.2024 – 17 C 332/22, BeckRS 2024, 16927).

Ein Kündigungsgrund kann auch nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes – KCanG – grundsätzlich dann gegeben sein, wenn der Bereich der eigenen Wohnung durch die Auswirkungen des Cannabiskonsums überschritten wird (AG Brandenburg, Urteil vom 30.4.2024 – 30 C 196/23 BeckRS 2024, 8730).

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